zur Seite 421 421 Geschichte in Übersichten
Wissensspeicher für den Unterricht
Volk und Wissen Volkseigener Verlag Berlin
1982
Inhaltsverzeichnis
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Verschärfung
der imperial.
Widersprüche
1933 bis 1939
Zweiter Weltkrieg 1939 bis 1945 1945 bis 1949
Ursachen 1939 bis
1941
1941 bis
1943/44
1944/45 Ergebnisse
und Lehren
                                                                                                                                                                             
       
Die wichtigsten Beschlüsse der Potsdamer Konferenz
  1. Vorbereitung der Friedensregelung mit Deutschland und seinen Verbündeten
  2. Behandlung Deutschlands als wirtschaftliche Einheit auf Drängen der UdSSR,
    gegen imperialistische Spaltungspläne
  3. Ziel der Besetzung Deutschlands: Entmilitarisierung, Entnazifizierung und Demo-
    kratisierung; Zerschlagung der Konzerne; Reparationszahlungen
  4. Als Sitz des Alliierten Kontrollrats erhält Berlin eine Viermächteverwaltung, ohne
    daß damit der Status von ganz Berlin als Bestandteil der sowjetischen Besatzungs-
    zone berührt wurde
  5. Umsiedlung von in Polen, der CSR und Ungarn zurückgebliebenen deutschen
    Bevölkerungsteilen in die vier Besatzungszonen. Entscheidung über die polnische
    Westgrenze: Polen erhält das Land östlich der Oder und Neiße

Deutschland nach dem Potsdamer Abkommen - Karte
Nordsee DÄNEMARK Ostsee
NIEDERLANDE POLEN
BELG. LUX. TSCHECHOSLOWAKEI
FRANKREICH SCWEIZ ÖSTERRIECH
Rhein Weser Elbe Oder Donau
Berlin Potsdam
Saargebiet Nürnberg LIECHTENSTEIN Deutschland nach dem Potsdamer Abkommen - Legende
Deutschland in den vom Potsdamer Abkommen festgelegten Grenzen
Besatzungszonen und Sektoreneinteilung Berlins
sowjetisch, amerikanisch, britisch, französisch
im Potsdamer Abkommen nicht vorgesehene Gebietsabtretung
Deutschland nach dem Potsdamer Abkommen - Berlin

Deutschland nach dem Potsdamer Abkommen

 
 
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Verschärfung
der imperial.
Widersprüche
1933 bis 1939
Zweiter Weltkrieg 1939 bis 1945 1945 bis 1949
Ursachen 1939 bis
1941
1941 bis
1943/44
1944/45 Ergebnisse
und Lehren
                                                                                                                                                                             
36.5.5.           Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse
       
Ein Internationaler Militärgerichtshof aus Vertretern Frankreichs, Großbri-
tanniens, der UdSSR und der USA führte vom 20.11.1945 bis 01.10.1946 in
Nürnberg den Prozeß gegen führende faschistische Politiker und Militärs
durch. Der Einbeziehung der hauptverantwortlichen Monopolherren stimmten
die Westmächte nicht zu. Das Gericht fällte 12 Todesurteile, verhängte 7 Haft-
strafen und entschied sich gegen die Stimme des sowjetischen Vertreters für
3 Freisprüche. NSDAP, Geheime Staatspolizei, SS und SD wurden verboten.
Weitere Prozesse führten Militär- bzw. Sondergerichte einzelner Länder durch.
Damit wurden erstmalig Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Mensch-
lichkeit juristisch geahndet.
 
36.5.6.           Gründung der UNO 1945
       
51 Staaten der Antihitlerkoalition gründeten am 24.10.1945 in San Francisco die
Organisation der Vereinten Nationen (UNO).
 
Hauptaufgaben der UNO UNO - Flagge der Vereinten Nationen
  • Sicherung des Friedens in der Welt
  • Friedliche Regelung von Streitigkeiten zwischen den
    Staaten
  • Förderung der Zusammenarbeit der Staaten

 
An der Gründung der UNO hatte die Sowjetunion entscheidenden Anteil. Es
gelang ihr, das Prinzip der friedlichen Koexistenz von Staaten mit unter-
schiedlicher Gesellschaftsordnung (Koexistenz, friedlicheS. 20) in der UNO-Charta zu verankern.
 
Wichtige Organe der UNO
Vollversammlung Vertretung aller Mitgliedstaaten
Sicherheitsrat Wichtigstes ständiges Organ der UNO, trägt die Hauptverant-
wortung für die Erhaltung des Weltfriedens. Von den 15 Mitglie-
dern gehören fünf ständig dem Rat an und besitzen Vetorecht:
UdSSR, USA, Frankreich, Großbritannien, China, die anderen
werden jeweils für zwei Jahre gewählt.
Generalsekretär Verantwortlich für die technische Durchführung der Beschlüsse
der Organe der UNO. Er wird für fünf Jahre gewählt.
 
 
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